Teilnahmebedingungen Schulaktion „Space Seeds“

Liebe Teilnehmende der Schulaktion Space Seeds 2.0, im Folgenden finden Sie die Teilnahmebedingungen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Alexandra Herzog, Telefon: 0228-447-262, Email: alexandra.herzog@dlr.de. Weitere Informationen finden Sie unter www.Space2School.de

1. Teilnahme an der Schulaktion „Space Seeds 2.0“

Teilnahmeberechtigt sind 3. und 4. Klassen und AGs an Grundschulen im Schuljahr 2022/2023 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Bei jahrgansübergreifenden Klassen oder Gruppen müssen mindestens Dreiviertel der Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangstufen 3 und 4 kommen. Eine Gruppe muss mindestens 12 Schulkinder umfassen. Anmeldeberechtigt sind Lehrkräfte, die mindestens 18 Jahre alt sind. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Registrierung unter www.space2school.de/spaceseeds und die Nutzung eines Space Seed Experimentier-Sets, das nach gesonderter Beantragung durch die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR ausgegeben wird (s. nächster Absatz).

Anmeldungen für die Space Seed Experimentier-Sets sind bis zum 13. Januar 2023 möglich, solange der Vorrat reicht. Die Experimentier-Sets werden zum Schuljahresbeginn 2022/2023 (ggf. abweichend) versendet. Pro Klasse wird ein Set geliefert. Pro Schule dürfen maximal zwei Sets bestellt werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur mit Experimentier-Set möglich.

2. Wettbewerb

Als Nachweis der Umsetzung der Aktion darf pro Klasse/Gruppe eines der folgenden Einreichungen erfolgen:

  • ein Poster/Plakat max. Größe DIN A1 mit Bildern und Text

oder

  • ein Forschungstagebuch mit Bildern und Beschreibung der Forschungstätigkeit mit max. 4 DIN A4 Seiten (beidseitig beschrieben)

oder

  • ein Video mit der max. Länge von 3 Minuten und einem Handout von max. einer DIN A4 (beidseitig beschrieben)

Die aussagekräftigsten Arbeiten werden von unserer Experten-Jury prämiert. Die Organisatoren des Wettbewerbs ernennen die Jury. Diese Jury ermittelt die Gewinner. Die Entscheidung der Jury wird in einer nicht-öffentlichen Sitzung getroffen, ist endgültig und unanfechtbar. Die Entscheidung der Jury wird auf der Homepage www.space2school.de/spaceseeds veröffentlicht.

Die eingereichten Arbeiten sind mit vollständigem Namen und Anschrift der Schule, der betreuenden Lehrkraft sowie der Klasse zu kennzeichnen. Einsendeschluss ist der 15. Juni 2023. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum des Eingangs der E-Mail auf dem Posteingangsserver. Beiträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Schulen müssen den Eingang der Einsendungen in eigener Verantwortung sicherstellen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Ebenfalls werden Beiträge im Falle eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt auch, wenn die Angaben des Teilnehmers nicht wahrheitsgemäß erfolgt sind.

Beiträge können auf dem Postweg eingereicht werden oder digital über einen Upload-Bereich auf der Wettbewerbsseite www.Space2School.de/spaceseeds

Deutsche Raumfahrtagentur im DLR
AR-AN, z.H. Schul- und Jugendprojekte
Schulaktion „Space Seeds 2.0“
Königswinterer Straße 522-524
53227 Bonn

3. Organisatorisches, Rechte, Datenschutz

Alle Teilnehmer erhalten nach Eintreffen des Wettbewerbsbeitrags eine Eingangsbestätigung. Die Kosten für Herstellung und Versand der Wettbewerbsbeiträge sind von den Teilnehmern zu tragen. Ein Honorar wird generell nicht gezahlt. Die eingereichten Beiträge werden nicht zurückgesandt. Deshalb erstellen Sie sich selber bitte vor der Einreichung eine Kopie ihrer Dokumente.
Mit der Einreichung des Beitrags erklären die Teilnehmer, dass ihre Einreichung zum Wettbewerb (z.B. Texte, Bilder, Fotografien etc.) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die Beiträge zum Wettbewerb sowie die übermittelten personenbezogenen Daten zu Personen (etwa Vorname, Nachname, Ort, Fotografie) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Ermittlung der Gewinner und der weiteren Abwicklung oder Fortentwicklung des Wettbewerbs veröffentlicht werden. Erforderlichenfalls sind hierzu seitens der Teilnehmer Einwilligungen von Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten einzuholen.

Insbesondere stimmen die Teilnehmer mit der Einreichung des Beitrags Folgendem zu: Der Wettbewerbsveranstalter (Deutsche Raumfahrtagentur im DLR) hat das Recht, in Wort und Bild über den Wettbewerb, die Wettbewerbsteilnehmer und Gewinner mit Namen und in Bild zu berichten, sowie das Material medial zu nutzen. Mediale Nutzung bedeutet beispielsweise die Verwendung auf o.g. Homepage sowie die Nutzung, welche aus der Kooperation mit Funk, Fernsehen und/oder Presse während und nach dem Wettbewerb erwachsen könnte. Während des Wettbewerbs aufgenommene Fotos und Filme dürfen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DLR sowie für weitere Verwendungszwecke genutzt und weitergegeben werden. Des Weiteren ist der Wettbewerbsveranstalter berechtigt, eingereichte Beiträge unter Namensangabe der Wettbewerbsteilnehmer zu verbreiten, vorzuführen, zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu versenden, zu bearbeiten und zu verändern.

Der Wettbewerbsveranstalter kann die Ausschreibung zurückziehen, wenn weniger als zehn Projekte eingereicht werden. Zudem behält sich der Veranstalter vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Wettbewerbsveranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen, aus rechtlichen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann der Wettbewerbsveranstalter von diesem den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Die Haftung des Wettbewerbsveranstalters für Schäden, die (potentiellen) Teilnehmern aus dem Abbruch des Wettbewerbs resultieren, ist ausgeschlossen. Von dieser Haftungsfreistellung unberührt bleibt die Haftung des Wettbewerbsveranstalters für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wettbewerbsveranstalters oder Erfüllungsgehilfen des Wettbewerbsveranstalters beruhen.

Der Wettbewerb wird veranstaltet und organisiert von der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erkennen Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen der Teilnahmebedingungen zu jedem Zeitpunkt sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

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